Vorschule

In der Grundschule Niegripp können Kinder der entsprechenden Altersstufe auf freiwilliger Basis wöchentlich an einer Vorschule teilnehmen, wenn die räumlichen und personellen Voraussetzungen es zulassen.

Dieses Angebot können Kinder unseres Schuleinzugsgebietes nutzen.

Durch den Besuch der Vorschule lernen die Kinder ihre zukünftigen Mitschüler und Lehrer kennen, werden mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht und bekommen einen Einblick in den Schulalltag.

 

Ziele:

 

Einen großen Stellenwert nimmt die spielerische Sprachförderung der Kinder ein. Dazu zählen Abzählverse, Reimworte, rhythmisches Tanzen und Singen, Silbieren von Wörtern mit synchronischer Bewegung.

Vielfältige Übungen zur Förderung der Grob- und Feinmotorik werden beim Basteln, Kleben, Schneiden, Spuren und Ausmalen sowie beim Wickeln und Fädeln durchgeführt.

Auch die Förderung des Zahlenverständnisses ist Gegenstand der Vorschule.

Die Kinder entwickeln Kreativität und vielfältige Varianten im Umgang mit Zahlenreihen, Zahlen, Mengen, Längen und Größen.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird geschult.

Aufnahme in die Grundschule

Die Aufnahme in die Grundschule vollzieht sich von der Schulanmeldung bis zur
Einschulung und ist an bestimmte Termine gebunden, die nach Vorgaben des
Kultusministerium zwischen Schule, Schulträger sowie dem Kinder- und
Jugendärztlichen Dienst zu organisieren und von den Erziehungsberechtigten
einzuhalten sind.
Für die Zusammenarbeit zwischen unserer Schule sowie den Kindertagesstätten
in Niegripp und Schartau besteht eine Kooperationsvereinbarung.

 

 

Ablaufplan

  • im Januar/Februar: Aufforderung durch den Schulträger zur Anmeldung schulpflichtiger Kinder in der zuständigen Grundschule mit konkreter Terminvorgabe
  • im März: Anmeldung des Kindes in der Grundschule, persönliche Anwesenheit des einzuschulenden Kindes und mindestens eines Erziehungsberechtigten, Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten
  • im Juni/Juli: Untersuchung Ihres Kindes durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
  • im September/Oktober: auf Wunsch Teilnahme der Schulleiterin an einer Elternversammlung in der KITA zum Thema: "Übergang von der KITA in die Grundschule"
  • im Oktober: "Kennenlernnachmittag" in der Grundschule in Verbindung mit dem Feststellen des derzeitigen Entwicklungsstandes
  • nach den Herbstferien: Beginn der Vorschule, einmal wöchentlich (bei entsprechend personeneller Voraussetzung)
  • Februar/März: Elternbefragung zur Teilnahme des Kindes am Ethik- oder Religionsunterricht
  • im Juni: schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten über die Aufnahme des Kindes in die Grundschule
  • im Mai/Juni: Elternversammlung zur Vorbereitung der Einschulung
Während des gesamten Schuljahres vor der Einschulung werden die Kinder in
verschiedene schulische Veranstaltungen eingebunden.
Für sämtliche Termine werden konkrete Einladungen bzw. Ankündigungen durch die Schule herausgegeben.



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